AGB

AGB
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich:
1.1. Die allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen
gelten zwischen der Fa. Humer Müllboxen e. U. und allen
natürlichen und juristischen Personen (im Folgenden kurz
Kunde genannt), für das gegenständliche Rechtsgeschäft
sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle
hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall,
insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen
darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.2. Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die
bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung der AGB der Fa.
Humer Müllboxen e. U., abrufbar auf der Homepage unter
(www.muellboxen.at).
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen oder
Ergänzungen der AGB der Fa. Humer Müllboxen e. U. bedürfen zu
ihrer Geltung der ausdrücklichen - gegenüber unternehmerischen
Kunden schriftlichen - Zustimmung der Fa. Humer Müllboxen.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht
anerkannt, wenn die Fa. Humer Müllboxen ihnen nach Eingang im
Unternehmen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Angebot/Vertragsabschluss:
2.1. Angebote der Fa. Humer Müllboxen e. U. sind unverbindlich.
2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien von Seiten der Fa. Humer
Müllboxen oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im
Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss, werden gegenüber
unternehmerischen Kunden erst durch schriftliche Bestätigung seitens
der Fa. Humer Müllboxen e. U. verbindlich.
2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf
Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen
Medien (Informationsmaterial) angeführten Informationen über die
von der Fa. Humer Müllboxen e. U. angebotenen Produkte und
Leistungen, die der Fa. Humer Müllboxen nicht zurechenbar sind, hat
der Kunde, sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur
Beauftragung zugrunde gelegt hat, vor Abschluss eines
Rechtsgeschäftes der Fa. Humer Müllboxen gegenüber darzulegen.
Damit kann die Fa. Humer Müllboxen zu deren Richtigkeit Stellung
nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige
Angabe unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich,
unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich, zum Vertragsinhalt
erklärt wurden.
2.4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
2.5. Vertragssprache und Vertragsabwicklungssprache ist Deutsch.
3. Preise:
3.1.Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu
verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen
Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes
Entgelt. Mehrleistungen, die aufgrund nachträglicher Wünsche des
Kunden vom Angebot abweichend zu erbringen sind, berechtigen die
Fa. Humer Müllboxen zur Verrechnung eines angemessenen
Entgeltes.
3.3. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von
Verpackungsmaterial u.Ä. hat der Kunde auf seine Kosten, ohne
jeglichen Ersatz durch die Fa. Humer Müllboxen zu veranlassen.
3.4. Alle angeführten Preise in Preislisten, sowie in den gelegten
Angeboten, verstehen sich ausdrücklich als ab Werk/Herstellerpreise.
Darüber hinaus sind die Preise exkl. Mehrwertsteuer angegeben,
sodass die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist.
3.5. In den Preisen sind Transport- und Zustellkosten nicht enthalten,
sondern werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.6. Die Fa. Humer Müllboxen ist aus eigenem berechtigt, wie auch
auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten
Entgelte anzupassen. Wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest
3% hinsichtlich
a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag,
Betriebsvereinbarung, oder
b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren, wie
Materialkosten aufgrund von Empfehlungen, paritätischen
Kommissionen, oder von Änderungen der nationalen oder
Weltmarkpreise für Rohstoffe, Energie, Änderungen relevanter
Wechselkurse, Änderungen von Maut oder Transportkosten, etc. seit
Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem
Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern, gegenüber jenen im
Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern sich die Fa.
Humer Müllboxen nicht in Verzug befinden.
3.7. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältniss wird als wertgesichert
nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung
der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in
dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
3.8. Konsumenten als Kunden gegenüber erfolgt bei Änderungen der
Kosten eine Anpassung des Entgeltes bei Dauerschuldverhältnissen
gemäß Punkt 3.7. nur bei einzelvertraglichen Aushandlungen, wenn
die Leistung innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss zu
erbringen ist.
3.9. Die Fa. Humer Müllboxen behält sich ausdrücklich vor, die
Preise neu anzupassen, unabhängig von oben angeführten
Anhebungsparametern, wenn sich die Ausführung der vereinbarten
Leistung, aus welchen Gründen auch immer, auch wenn sie nicht
vorhersehbar waren, um mehr als sechs Monate ab dem im
Vertragszeitpunkt vereinbarten Lieferungszeitpunkt verzögert.
3.10. Sofern durch das nicht sachgemäße und unverzügliche Abladen
der gelieferten Ware durch den Kunden ein Mehraufwand (z.B.
Stehzeiten) entsteht, ist die Fa. Humer Müllboxen berechtigt, diese
gesondert in Rechnung zu stellen.
4. Ware:
4.1. Die Fa. Humer Müllboxen behält sich vor, dass sich die einzelnen
angebotenen Produkte, sowie das Sortiment verändern kann. Es gibt
daher keine Haftung für eine Nachlieferung im Umfange des
ursprünglich bestellten Produktes.
4.2. Betonwaren sind Produkte aus natürlichen Erzeugnissen. Es kann
daher, trotz sorgfältiger Beachtung und Materialkontrollen, zu
Farbschwankungen kommen. Ausdrücklich festgehalten wird, dass
auftretende Unterschiede in der Farbgebung technisch nicht
vermeidbar sind und somit keinen reklamationsfähigen Mangel darstellen.
4.3. Bei Betonprodukten kann sich ein Grauschleier bilden. Diese
Ausblühungen sind technisch nicht vermeidbar, verschwinden jedoch
im Laufe der Zeit, somit auch dieser Umstand kein
reklamationsfähiger Mangel ist.
5. Bonitätsprüfung:
5.1. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine
Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die
staatlich bevorrechtigten Gläubigerschutzverbände AKV EUROPA,
Alpenländischer Kreditorenverband für Kreditschutz und
Betriebswirtschaft, Creditreform Wirtschaftsauskunftei und
Kreditschutzverband von 1870 (KSV) übermittelt werden dürfen.
6. Zahlung:
6.1. Zahlungen sind sofort, nach Rechnungserhalt und ohne Abzug
fällig. Teillieferungen werden von der Fa. Humer Müllboxen sofort
berechnet. Sie sind damit, unabhängig von der Beendigung der
Gesamtlieferung, sofort zur Zahlung fällig. Solange ältere fällige
Rechnungen offen sind, werden sämtliche Zahlungen ungeachtet der
Widmung des Kunden auf die älteste offene Forderung angerechnet,
wobei hierbei zuerst auf die aufgelaufenen Zinsen, Kosten und Spesen
und erst dann eine Verrechnung der Zahlung auf das Kapital erfolgt.
Zahlungswidmungen des Kunden sind für die Fa. Humer Müllboxen
nicht bindend.
Die Fa. Humer Müllboxen behält sich vor
a) die Erfüllung allenfalls offener eigener Verpflichtung bis zur
vollständigen Begleichung alter Forderungen aufzuschieben.
b) die weitere Erfüllung eines Auftrages von der Übergabe einer
angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
c) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
unter Vorbehalt aller fälliger daraus entstehender
Schadenersatzansprüche zurückzutreten.
6.2. Die Fa. Humer Müllboxen behält sich ausdrücklich vor,
Lieferungen nur gegen Vorauskasse zu erbringen.
6.3. Einbehalt, sowie Haftrücklass und Deckungsrücklass werden von
der Fa. Humer Müllboxen nicht anerkannt oder nur durch schriftlich
bestätigte Änderung zulässig.
6.4. Gegenüber Verbrauchern als Kunden ist die Fa. Humer
Müllboxen bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in
der Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu
verrechnen.
6.5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte
Vergütungen (Rabatte, Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung
zugerechnet.
6.6. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer
ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden, einer
schriftliche Vereinbarung.
6.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu,
als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von der Fa. Humer
Müllboxen anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht
eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im
rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des
Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres
Unternehmens.
6.8. Für zur Einbringlichmachung notwendige und
zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei
verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro
Mahnung in der Höhe von 3% des Nettorechnungsbetrages zuzüglich
Mehrwertsteuer.
7. Lieferung:
7.1. Die Fa. Humer Müllboxen wird die angegebenen zugesagten
Lieferfristen nach Möglichkeit einhalten. Sollte das Einhalten der
Frist nicht möglich sein, ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene
Nachfrist zu setzen und ist erst dann berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines
Schadenersatzanspruches aus dem Titel des Lieferverzuges.
7.2. In Fällen von Streiks, Aussperrungen im Betrieb der Fa. Humer
oder in einem für die Fa. Humer arbeitenden Betrieb, weiters bei
Energiemangel, Verkehrssteuerungen, behördlichen Verfügungen und
nicht termingerechter Selbstbelieferung und in allen Fällen höherer
Gewalt, ist die Fa. Humer an vereinbarte Lieferfristen überhaupt nicht
gebunden. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass in solchen Fällen die
ursprünglich vereinbarte Lieferzeit um die Dauer der vorher
genannten Behinderung erstreckt. Auch in diesem Fall stehen dem
Kunden gegenüber der Fa. Humer weder Schadenersatzansprüche,
noch allfällige Vertragsstrafen zu. Für den Fall, dass durch vorher
genannte Umstände die Fa. Humer gänzlich liefer- oder
leistungsunfähig wird, wird die Fa. Humer von ihrer vertraglichen
Verpflichtung gänzlich befreit.
7.3. Sämtliche Lieferungen verstehen sich unabgeladen als
Lagerlieferungen. Sollten Lieferungen direkt auf Baustellen
gewünscht werden, muss dies schriftlich gesondert zwischen der Fa.
Humer und dem Kunden vereinbart werden. Lieferstandorte jedweder
Art (Lagerlieferungen, Baustellen, u.a.) müssen absolut problemlos
mit Schwerfahrzeugen (Dreiachs-LKW mit Hänger/Sattel-LKW,
jeweils Planenfahrzeuge) ungehindert befahren werden können.
7.4. Den Kunden trifft bei der Anlieferung eine Mitwirkungspflicht in
der Form, dass er Arbeitsgeräte und Arbeitskräfte zur Verfügung
stellen muss, mit welchen es ihm möglich ist, die gelieferte Ware
sachgemäß und unverzüglich aus den Planenfahrzeugen abzuladen.
7.5. Im Falle des Annahmeverzuges durch den Kunden ist die Fa.
Humer berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden
einzulagern, die Ware ab-/einzuladen, die Ware zu verrechnen und
das Entgelt vereinbarungsgemäß fällig zu stellen oder vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verkaufen.
7.6. Die Gefahr für die Beschädigung der Ware geht in jedem
Geschäftsfall ab Verlassen des Werkes auf den Kunden über.
8. Beratung/Haftung:
8.1. Die Beratertätigkeit der Fa. Humer ist unverbindlich. Alle
Angaben zur Planung/Lösungsvorschläge u.Ä. mehr sind durch den
Projektleiter oder einen Bauingenieur des Kunden zu überprüfen.
8.2. Für den richtigen Einbau der Produkte und die Verwendung der
den Produkten beigefügten Einbauanleitungen für die allenfalls
erforderlichen statischen Berechnungen für Unterbaufundamente ist
der Kunde selbst verantwortlich und hat auf seine Kosten und
Verantwortung einen entsprechenden Unternehmer zu beauftragen.
9. Gewährleistung/Haftung:
9.1. Die Fa. Humer leistet Gewähr für die zugesicherte Eigenschaft
und die Fehlerfreiheit der gelieferten Ware, entsprechend dem Stand
der Technik.
9.2. Die Ware ist bei Übernahme vom Kunden oder dessen
Beauftragten nach Menge und Beschaffenheit zu überprüfen. Ware,
die aufgrund solcher Kontrollen beanstandet wird, darf vom Kunden
nicht verarbeitet werden. Eine allfällige Weiterverarbeitung der
mangelhaften Ware des Kunden oder durch dritte Personen führt zum
Erlöschen jeglichen Gewährleistungsanspruches. Mängel und
Transportschäden sind vom Kunden oder dessen Beauftragten
unverzüglich mit Foto zu dokumentieren und schriftlich an die Fa.
Humer bekannt zu geben. Sollte die Bekanntgabe nicht längstens
binnen drei Tagen ab Lieferung bei der Fa. Humer einlangen, erlischt
jeglicher Gewährleistungsanspruch des Kunden.
9.3. Zur Beseitigung eines rechtmäßig und rechtzeitig gerügten
Mangels der gelieferten Ware kann die Fa. Humer innerhalb
angemessener Frist entweder nach ihrer Wahl Verbesserungen
bewirken, das Fehlende nachtragen oder Ersatz liefern. Für diesen
Fall sind weiter gehende Ansprüche, insbesondere die Aufhebung
oder Preisminderung ausdrücklich ausgeschlossen.
9.4. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt die
gänzliche Zahlung der Rechnung voraus.
9.5. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber
unternehmerischen Kunden sechs Monate nach Lieferung. Diese
erlöschen weiters, wenn Merkblätter und technische Hinweise für den
Einbau, die Behandlung und Verwendung nicht ordnungsgemäß
befolgt werden oder wenn fehlerhafte Montage oder
Weiterverarbeitung durch den Kunden oder Dritte vorliegt.
9.6. Die Fa. Humer übernimmt keine Haftung für die Lebensdauer der
von ihr gelieferten Produkte.
9.7. Jeglicher Haftungsanspruch für Personen- und Sachschäden, die
auf Fehler oder Mängel der gelieferten Ware oder direkt und indirekt
auf die Verwendung der gelieferten Produkte zurückzuführen sind,
sind gegenüber der Fa. Humer ausgeschlossen.
9.8. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten,
insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, etc. haftet die Fa.
Humer bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, sofern nicht ohnehin die Haftung, wie in diesen AGB
vereinbart, gänzlich ausgeschlossen ist.
9.9. Allfällige Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden
sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend
zu machen.
9.10. Der Haftungsausschuss umfasst auch Ansprüche gegen
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Fa. Humer aufgrund
Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag
ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
9.11. Die Haftung der Fa. Humer ist ausgeschlossen für Schäden
durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung,
Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und
Installationsvorschriften, fehlerhafte Montage, Wartung,
Instandhaltung durch den Kunden, oder nicht von der Fa. Humer
autorisierte Dritte oder natürliche Abnützung, sofern dieses Ereignis
kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss
für Unterlassung notwendiger Wartungen.
10. Paletten-Palettenrücklieferung:
10.1. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass
er für den Fall, dass die Ware auf Europaletten geliefert wird, Leer-
Europaletten im Austausch unmittelbar bei Anlieferung zur
Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht erfolgen, werden für die
Europaletten grundsätzlich € 13,00 zuzüglich Mehrwertsteuer in
Rechnung gestellt. Eine gesonderte Retournierung von Europaletten
an die Fa. Humer ist nicht möglich. Für die Entsorgung von Werks-/
Einwegpaletten/Stapelhölzer, sowie Verpackungsmaterialien hat der
Kunde auf seine Kosten aufzukommen und für allenfalls entstehende
Kosten die Fa. Humer schad- und klaglos zu halten.
11. Retourware:
11.1. Die von der Fa. Humer gelieferte Ware (egal, ob
Sonderanfertigung oder Standardanfertigung) wird grundsätzlich nicht
retour genommen.
12. Stornierung:
12.1. Für jede, auch nur teilweise Stornierung des Auftrages durch
den Vertragspartner, wird eine Stornogebühr im Umfang von 20% der
Auftragssumme zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart.
12.2. Eine Stornierung des Auftrages nach Beginn der Produktion ist
ausgeschlossen. In diesem Fall ist das gesamte vereinbarte Entgelt zur
Zahlung fällig.
13. Eigentumsvorbehalt:
13.1. Die von der Fa. Humer Müllboxen gelieferte Ware verbleibt bis
zur vollständigen Bezahlung in deren Eigentum. Sollte der Kunde
durch die Fa. Humer unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware an
einen eigenen Kunden weiterverkaufen und hat dieser einen
Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren und tritt dieser gegenüber seinen
Kunden vereinbarten Eigentumsvorbehalt an die Fa. Humer ab. Auf
Wunsch der Fa. Humer kann die erhaltene Abtretung im Umfange
ihrer Forderung gegenüber dem Kunden durch schriftliche Mitteilung
an den Geschäftspartner des Kunden direkt geltend gemacht werden.
Die schuldbefreiende Zahlung des Auftragsgegners des Kunden kann
ab diesem Zeitpunkt nur noch an die Fa. Humer geleistet werden.
Im Falle der Pfändung von unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Waren durch Gläubiger des Kunden oder seines Geschäftspartners hat
der Kunde, sowie der Geschäftspartner die Fa. Humer sofort zu
verständigen und für alle der Fa. Humer entstehenden Kosten für die
Freilassung dieser Waren von Rechten Dritter aufzukommen. Im Falle
der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des
Kunden, sowie im Falle des Zahlungsverzuges über mehr als 30 Tage
seit Fälligkeit der Forderung, ist die Fa. Humer berechtigt, die unter
ihrem Eigentumsvorbehalt stehende Ware beim Kunden abzuholen
und unter Berücksichtigung der Verrechnung einer
Manipulationsgebühr von 25% zu verkaufen und auf die fällige
Forderung anzurechnen.
Ungeachtet der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch
Rücknahme der gelieferten Ware haftet der Kunde für jeden
Mindererlös, der sich beim Weiterverkauf dieser Ware ergibt und hat
sowohl die vorher erwähnte Manipulationsgebühr, sowie die Kosten
des Rück- und Weitertransportes gegenüber der Fa. Humer zu
ersetzen.
14. Salvatorische Klausel:
14.1 Sollten einzelne Teile dieser ABG unwirksam sein, so wird
dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
14.2. Die Fa. Humer, sowie der unternehmerische Kunde verpflichtet
sich schon jetzt gemeinsam, ausgehend von den rechtlichen
Möglichkeiten der Vertragsparteien, eine Ersatzregelung zu treffen,
die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingungen am
nächsten kommt.
15. Allgemeines:
15.1. Es gilt österreichisches Recht.
15.2. Das UN- Kaufrecht ist ausgeschlossen.
15.3. Erfüllungsort ist der Sitz der Fa. Humer Müllboxen e.U.
15.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder
künftigen Verträgen zwischen der Fa. Humer und dem
unternehmerischen Kunden ist Gerichtsstandort Wels.